Allgemeine. Geschäfts. Bedingungen.

HG-sort Adler mit Pattern

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HG-sort GmbH & Co. KG

Stand 2017

// Geltungsbereich der AGB //

  1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen oder Dienstleistungen erbringen.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Leistungen (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Gutachten-, Prüf- und Beratungsleistungen) und für alle aus dem Schuldverhältnis mit dem Kunden resultierenden Pflichten. Gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten unsere Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

// Angebot - Angebotsunterlagen //

  1. Ist die Bestellung oder der Auftrag als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Unsere Angebote sind immer freibleibend.
  2. Der Inhalt und Umfang der Beauftragung ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, steht uns das Recht zu, die Methode und die Art der Leistungserbringung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen.
  3. An Prüfberichten, Gutachten, Analysen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Wir übertragen dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Nutzungsrechte gehen also nur in so weit auf den Kunden über, wie dies aus der Auftragserteilung in inhaltlicher, zeitlicher und räumlicher Hinsicht hervorgeht.
  4. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

// Leistungserbringung – Mitwirkungspflicht des Kunden //

  1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schulden wir nur die vertraglich genau festgelegten Leistungen, die wir unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen Vorgaben erbringen.
  2. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Teile müssen öl- und fettfrei sowie frei von Verunreinigungen (z.B. Spänen) sein.
  3. Für Beschädigungen oder Zerstörungen von Gegenständen des Kunden als Folge einer sachgerechten Durchführung unserer Leistung leisten wir keinen Ersatz. Werden Gegenstände auf Wunsch des Kunden nachgearbeitet, so geschieht dies auf Risiko des Kunden.
  4. Wird als Folge oder bei Gelegenheit einer sachgerechten Durchführung unserer Leistung ohne unser Verschulden unser eigenes Gerät beschädigt oder zerstört oder kommt es abhanden, so sind wir berechtigt, vom Kunden in entsprechender Anwendung von § 670 BGB Ersatz zu verlangen. Der Transport und ggf. Rücktransport von Gegenständen des Kunden erfolgt auf seine Kosten und Gefahr; der Rücktransport wird jedoch nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden durchgeführt. Bei der Aufbewahrung ist unsere Haftung auf die eigenübliche Sorgfalt beschränkt.
  5. Der Kunde hat uns alle für die Durchführung unserer Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. Wir sind grundsätzlich nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kein Anlass besteht bzw. der Auftrag dieses nicht ausdrücklich umfasst.
  6. Soweit zur Durchführung unserer Leistung ein- oder mehrmalige Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich sind, hat er diese rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen; Aufwendungen werden ihm nur erstattet, wenn dies ausdrücklich, schriftlich vereinbart wurde.
  7. Wir haben das Recht, die uns obliegenden Leistungen durch einen von uns sorgfältig ausgesuchten, uns geeignet erscheinenden Unterauftragnehmer durchführen zu lassen.

// Abnahme //

  1. Soweit unsere Leistung der Abnahme bedarf, ist der Kunde hierzu verpflichtet. Kleinere Mängel, welche die Tauglichkeit der Leistung zu dem vertraglich festgelegten Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern, unbeschadet seines Rechts, gesetzliche Mängelansprüche geltend zu machen. Bei in sich abgeschlossenen Teilleistungen können wir auch Teilabnahmen verlangen.
  2. Verweigert der Kunde die Abnahme unter Verstoß gegen Nr. 4.1 dieser Klausel, so gilt die Abnahme gleichwohl als erfolgt.

// Preise - Zahlungsbedingungen - Verzug //

  1. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
  4. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9%über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Ver-zugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  6. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Dienst-/Werkleistungen nach Aufwand zu unseren bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen berechnet.

// Gefahrenübergang – Verpackungskosten - Eigentum //

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Lieferung von Waren „ab unserem Firmensitz", ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
  3. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
  4. Das Eigentum an angelieferten Teilen verbleibt beim Kunden. Wir nehmen diese Teile in Verwahrung. Bei Untergang oder Verschlechterung der Teile haften wir für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

// Vertraulichkeit //

  1. Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von 5 Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Informationen, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung.
  2. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

// Störungen bei Leistungserbringung //

  1. Wenn eine Ursache, die wir nicht zu vertreten haben, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung"), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.
  2. Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, können wir auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
  3. Wenn der Kunde wegen einer von uns nicht ordnungsgemäßen Leistung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf unser Verlangen innerhalb angemessener gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht.
  4. Geraten wir mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der Leistung, der aufgrund des Verzuges nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % dieses Preises. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf unsere grobe Fahrlässigkeit oder unseren Vorsatz beruhen.
  5. Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.

// Sachmängel und Aufwandsersatz //

  1. Für eine nur unerhebliche Abweichung unserer Leistungen von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.
  2. Sofern der Kunde von uns ein Prüfprotokoll mit statistischer Auswertung erhält, ist er verpflichtet, dieses Protokoll unverzüglich auf inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen. Hinsichtlich der von uns geprüften und gegebenenfalls bearbeiteten Teile hat der Kunde in angemessenem Umfang die Maße im Rahmen einer stichprobenartigen Eingangskontrolle zu prüfen.
  3. Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkung des Mangels.
  4. Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach unserer Wahl entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzes. Die Interessen des Kunden werden bei der Wahl angemessen berücksichtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche zu.
  5. Ansprüche wegen eines Sachmangels verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch uns führt zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein.

// Allgemeine Haftung //

  1. Wir haften dem Kunden stets
    1. für die von uns sowie unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
    2. nach dem Produkthaftungsgesetz und
    3. für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
  2. haften im Übrigen bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Das gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparung. Die Haftung für sonstige, nicht vorhersehbare Folgeschäden ist ausgeschlossen.
  3. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr.
  4. Sofern der erteilte Auftrag mit besonderen Risiken in Bezug auf die Schutzgüter Leben, Körper und Gesundheit oder der Gefahr des Eintritts besonders hoher Vermögensschäden behaftet ist, hat der Kunde uns hierauf bei Auftragserteilung hinzuweisen.

// Gerichtsstand - Geltendes Recht - Erfüllungsort //

  1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Kontakt

// Kontakt //

HG-sort GmbH & Co. KGSiemensstr. 578564 Wehingen

07426 / 96 49 574
07426 / 96 49 416
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